Weshalb die Hausratversicherung sinnvoll ist

Werden zum Beispiel bei einem Brand Staubsauger, Brotbackmaschine und anderes zerstört, kann es richtig teuer kommen. Bei derartigen Fällen springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Schaden finanziell. Nachfolgend wird erläutert, was bei einem Abschluss entscheidend ist.

Der Besitz wird mit der Hausratversicherung beispielsweise vor den finanziellen Konsequenzen von höherer Gewalt, Einbruch und Diebstahl geschützt. Zum Hausrat gehören sämtliche Einrichtungs-, Gebrauchsgegenstände sowie hochwertige Genussmittel. Hierunter fallen zum Beispiel Teppiche, Möbel, Vorhänge, Bilder, Haushaltsgeräte, Computer, Kleidung, Bücher, Musikinstrumente, jedoch ebenso Weinflaschen im Keller. Wenn diese Dinge gestohlen oder zerstört werden, ist deren Ersatz aufwendig und kostspielig. Nur der Aufwand bereitet schon viel Ärger. Daher hilft es, wenn die Hausratversicherung die Kosten vom Schaden übernimmt.

Leistungen

Bei einer Hausratversicherung greift der Versicherungsschutz bei Blitzschlag, Brand, Einbruchsdiebstahl, Explosion, Vandalismus, Raub, Leitungswasserschaden, Hagel und Sturm. Überdies gibt es jedoch eine ganze Reihe von Leistungen, welche die Hausratversicherung keineswegs standardmäßig abdeckt. Man hat jedoch die Möglichkeit, sie gegen einen höheren monatlichen Beitrag optional dazuzubuchen. Hier geht es unter anderem um Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit, Glasbruchschäden an Möbeln, Glaskeramikkochflächen und Gebäudeverglasungen, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden wie Lawinen, Erdrutsch oder Überschwemmung, Wasseraustritt aus Aquarien, Sengschäden beispielsweise aufgrund einer glimmenden Zigarette, Einbruchsdiebstahl aus dem Fahrzeug und Diebstahl von Gartenmöbeln.

Wann die Hausratversicherung keinesfalls Schadensersatz leistet
In manchen Schadensfällen zahlt die Hausratversicherung nicht. Hierzu zählen fahrlässig, vorsätzlich oder durch Trickbetrug entstandene Schäden, einfache Diebstahlschäden aufgrund des Einschleichens in das Haus oder die Wohnung, Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.

Beitragshöhe

Der gewünschte Leistungsumfang und unterschiedliche Risikoaspekte wie etwa das Alter des Versicherten, der Wohnsitz und die Größe des Haushalts ist entscheidend für die Beitragshöhe der Hausratversicherung. Lebt man in der Großstadt, geht die Versicherungsgesellschaft häufig davon aus, dass dort öfter eingebrochen wird, als auf dem Lande. Jüngere Kunden erhalten oft Rabatte von der Versicherung, da ihr Hausrat meistens noch keinen hohen Wert aufweist. Selbst die Höhe der Selbstbeteiligung hat auf die Hausratversicherung Kosten eine Auswirkung.

Sinnvolle Deckungssummen

Mithilfe einer Faustregel ist es möglich, den Wert des eigenen Hausrats zu berechnen. Je Quadratmeter Wohnfläche werden 650 Euro angesetzt. Hat der Haushalt eine Fläche von 100 Quadratmetern, ergibt sich damit 65.000 Euro als Versicherungssumme. So kann eine Unterversicherung verhindert werden, und man erhält bei einem Schaden eine Erstattung der Ausgaben in voller Höhe. Wenn man jedoch Uhren, Schmuck oder andere wertvolle Luxusartikel besitzt, reicht möglicherweise die Quadratmeterpauschale keineswegs aus, da für einzelne Gegenstände Entschädigungsgrenzen gelten.

Höhe der Entschädigungsgrenzen

Wer wertvollere Gegenstände besitzt, sollte sie der Versicherungsgesellschaft genau angeben, da man beispielsweise bei einem Diebstahl der Luxusgüter nicht den Neuwert, sondern die Entschädigungsgrenze für Einzelgegenstände erhält. Diese richtet sich nach der Deckungssumme. Wenn also beispielsweise die Deckungssumme 100.000 Euro und die Entschädigungsgrenze 20 Prozent beträgt, bekommt man für den gestohlenen Schmuck, der tatsächlich 15.000 Euro wert wäre, lediglich 12.000 Euro im Schadensfall. Jedoch werden von den Versicherungsgesellschaften für luxuriöse Gegenstände extra Tarife angeboten, welche je Gegenstand höhere Deckungssummen aufweisen.

Zeitwert und Neuwert
Da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, ersetzt sie alle Hausratgegenstände zu diesem Preis, den sie bei einer Neuanschaffung kosten würden. Ausnahmen gelten bei Gegenständen, welche keineswegs mehr durch neue ersetzbar sind, wie etwa Antiquitäten. Bei diesen erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert eines ähnlichen Objekts gleicher Art. Wenn ein Schadensfall bei elektrischen Geräten eintritt, richtet sich die Versicherungsgesellschaft nach dem entsprechenden Zeitwert des Geräts. Hier geht es um den Preis, den man beim Verkauf des Geräts während des Schadens erhalten hätte.

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