Was ist eine Krankenversicherung für Studenten?

Eine studentische Krankenversicherung kann im Ernstfall eine hohe Bedeutung haben, da der Student ansonsten auf Arzt- oder Krankenhausrechnungen sitzen bleiben könnte. Die Studenten sind versicherungspflichtig, weshalb es zudem gesetzwidrig wäre, keine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Bereits bei der Immatrikulation zu einem Studium muss ein Versicherungsnachweis eingereicht werden. Normalerweise handelt es sich dabei um eine Familienversicherung. Diese ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Deshalb muss häufig über eine Studentische Krankenversicherung nachgedacht werden. Außerdem könnte es sein, dass die Eltern privat versichert sind. Auch dann muss über die Absicherung des Studenten nachgedacht werden.

Studenten Krankenversicherung: Student ist nicht gleich Student

Eine studentische Krankenversicherung zu nutzen, ist für die Studenten der Berufsakademien leider nicht möglich. Das liegt daran, dass es sich bei einer Berufsakademie nicht um eine klassische Hochschule oder Universität handelt, wie es das Sozial Gesetzbuch verlangt. Allerdings handelt es sich bei diesen Studenten auch nicht um klassische Arbeitnehmer. Bei ihnen ist eine Versicherung deshalb nur freiwillig möglich, solange sie nicht über ihre Eltern versichert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung können sie allerdings nur zu Beginn ihrer Ausbildung abschließen. Das sollte unbedingt berücksichtigt werden. Auch bei den dualen Studenten gilt eine Ausnahme. Denn im Gegensatz zu den „normalen“ Studenten können sie sich wie Arbeitnehmer versichern. Die günstigen Tarife einer Studenten Krankenversicherung lassen sich dann also nicht mehr nutzen.

Ausländische Studenten müssen hingegen eine spezielle Versicherung abschließen. Das entsprechende Studentenwerk vor Ort hat dafür meist Informationen vorliegen. Es ist jedoch an dem Studenten, sich bei diesem Thema selbst zu informieren. Empfehlenswert ist aber sicher die Nürnberger Krankenversicherung.

Die Versicherungspflicht für Studenten

Eine Krankenversicherung für Studenten ist immer dann nötig, wenn der Student versicherungspflichtig ist. Das ist wiederum immer dann der Fall, wenn der Student bei einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist. Der Großteil der Studenten wird jedoch über die Eltern versichert. Der Abschluss einer eigenen Versicherung ist deshalb häufig nicht nötig. Eine Versicherung muss auch dann bereits bestehen, wenn sich der Student mit Hilfe eines Kurses auf sein Studium vorbereitet. Dabei könnte es sich beispielsweise um einen Sprachkurs handeln. Auch als Gasthörer oder als Promotionsstudent, muss eine Versicherung vorliegen. Selbst bei einem Urlaubssemester, besteht diese Pflicht. Die Versicherungspflicht endet erst mit dem Ende des 14. Semesters. Auch wenn das 30. Lebensjahr vollendet wurde, erlöscht sie. Danach sollte unbedingt eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Damit der Student im Ernstfall abgesichert ist.

Private Krankenversicherung Student: Besonders für „Beamtenkinder“ interessant

Wenn nach Informationen rund um die Krankenversicherung während des Studiums gesucht wird, fällt häufig auch der Suchbegriff „Private Krankenversicherung“. Besonders für die Kinder von Beamten ist diese interessant. Wer sich anstatt gesetzlich, lieber privat versichern lassen möchte, der muss sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für den durchschnittlichen Studenten wäre dies allerdings eines recht kostspielige Angelegenheit. Allerdings sollten besonders die Beamtenkinder darüber nachdenken, da die Eltern beihilfeberechtigt sind.

Ganz wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nur bis zu dem dritten Monat nach der Einschreibung möglich ist. Außerdem kann sie nie während des Studiums nicht mehr Wiederrufen werden. Nur wenn zwischen dem Bachelor und dem Master eine längere Pause besteht, könnte eine Rückkehr (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich sein. Nach dem Abschluss des Studiums ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse jedoch schier unmöglich. Besonders wenn die Selbstständigkeit angestrebt wird, stehen die Chancen schlecht. Die Entscheidung, sich privat zu versichern sollte deshalb mit Bedacht getroffen werden.

Die Beihilfe für Beamtenkinder endet im Alter von 25 Jahren. Dann wird kein Zuschuss durch den Staat mehr gewährt. Mit dem Abschluss des Studiums sollte deshalb nicht zu lange gezögert werden. Der Student muss sich dann in vollem Umfang privat versichern und die anfallenden Kosten alleine tragen. Die gesetzliche Versicherung wäre dann definitiv die kostengünstigere Alternative. Für Studenten eignet sich vor allem auch die Arag Krankenversicherung.

Krankenversicherung Student: Familienversicherung

Wer nach einer Krankenversicherung Student sucht, der wird relativ schnell auf die Familienversicherung stoßen. Bis zu dem 25. Geburtstag ist der Studierende dann mit seinen Eltern versichert. Damit entfallen zusätzliche Versicherungsbeiträge. Genau aus diesem Grund handelt es sich dabei um die beliebteste Variante. Schließlich hat kaum ein Student das nötige Kleingeld übrig, um die monatlichen Versicherungsbeiträge selbst zu bezahlen. Allerdings gilt diese Altersgrenze nur, wenn sich das Kind tatsächlich im Studium befindet. Wenn das Studium abgebrochen oder der Student exmatrikuliert wurde, ist sie nicht mehr gültig. Die Altersgrenze wird dann um zwei Jahre herabgesetzt und endet mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.

Die Mitversicherung über den Ehepartner

Wer während seines Studiums bereits verheiratet ist, kann die Versicherung seines Partners nutzen. Dieser darf jedoch kein Student sein. Außerdem muss es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung handeln. Die Mitversicherung ist normalerweise beitragsfrei. Das eigene Einkommen darf dafür jedoch nicht oberhalb von 435 Euro liegen. Wenn einem Mini-Job nachgegangen wird, steigt die maximale Einnahmegrenze auf 450 Euro. Finanzielle Unterstützung durch die Eltern wird dabei ebenso wenig berücksichtigt, wie das BAföG.

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Versicherung und Vollzeit Arbeit in den Semesterferien

Viele Studenten sind finanziell darauf angewiesen, während den Semesterferien Vollzeit arbeiten zu gehen. Teilweise wird durch die Einnahmen aus dieser kurzen Zeit sogar das gesamte nächste Semester finanziert. Das wissen natürlich auch die Versicherungen. Wenn in den Semesterferien Vollzeit gearbeitet wird, müssen deshalb zusätzliche Regelungen beachtet werden. Beispielsweise darf die Tätigkeit in Vollzeit nicht länger als zwei Monate ausgeübt werden. Es darf in dieser Zeit mehr als 450 Euro verdient werden, da es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt. Steuerliche Abzüge können per Steuererklärung wieder zurück geholt werden, wenn der Freibetrag des Jahres nicht überschritten wird. Für genauerer Informationen sollte jedoch immer die zuständige Krankenkasse kontaktiert werden.

Jetzt die passende Versicherung für Ihren Rechtsschutz finden!

Der Rechtsschutz ist ein Versicherungsvertrag, mit dem sich der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie verpflichtet, die Rechts- und Sachverständigenkosten zu tragen und weitere Leistungen zur Verteidigung der Interessen des Versichertes vor Gericht zu erbringen. Diese Versicherungsart erlaubt es den Kunden, sich einem Rechtsstreit oder Gerichtsverfahren mit Gelassenheit zu stellen. Im Alltag gibt es verschiedene Risiken, denen man begegnen kann. Es kann passieren, dass man in unangenehme Diskussionen gerät, die manchmal zu Streitereien führen, die im schlimmsten Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts erfordern. Die Unterzeichnung einer Rechtsschutzversicherung wird daher allen empfohlen.

Rechtsschutzversicherung Vergleich
Online Vergleichsrechner bieten die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Mit diesem Tool ist es möglich auf die wichtigsten Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel ist es möglich zu wissen, was die Kosten sind, welche Bereiche versichert werden, wie lange die jeweiligen Wartezeiten sind und, ob eine telefonische Rechtsberatung oder eine Anwaltshotline zur Verfügung steht.

Rechtsschutzversicherung Kosten
Die Kosten des Rechtsschutzes unterscheiden sich je nach Familienstand der Antragstellerin oder des Antragstellers (alleinstehend, verheiratet oder verheiratet mit Kindern) und der Rechtsschutzbereiche, die sie oder er abdecken möchte. Normalerweise muss eine Rechtsschutzpolice Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz abdecken. Allgemein können die Preise zwischen 140 und 370 Euro pro Jahr liegen. Wer eine gute Rechtschutzversicherung erwerben möchte, die die vier wichtigsten Bereiche abdecken kann, sollte einen Aufwand von 190 bis 230 Euro pro Jahr berechnen.

Günstige Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Im Allgemeinen sieht der Rechtsschutz drei unterschiedliche Wartezeiten vor: 3 Monate, ein Jahr oder 3 Jahre, je nach zu versicherndem Bereich. Die Bedeutung dieser Regel besteht darin, zu verhindern, dass der Unterzeichner der Versicherung in Erwartung eines bevorstehenden Rechtsstreits den Vertrag eingeht. Die einzige Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, ist der Verkehrsrechtsschutz. Diese Versicherung ist daher mit dem Besitz eines Fahrzeugs verbunden.

Wer eine billigere Rechtsschutzversicherung erlangen möchte, kann beschließen, seine Wahl auf die Bereiche zu beschränken, die ein höheres Risiko darstellen. Auf diese Weise wird die Versicherung auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten. Sobald die am besten geeignete Police ausgewählt wird, kann man sofort zur Online-Vertragsunterzeichnung übergehen.

Weshalb die Hausratversicherung sinnvoll ist

Werden zum Beispiel bei einem Brand Staubsauger, Brotbackmaschine und anderes zerstört, kann es richtig teuer kommen. Bei derartigen Fällen springt die Hausratversicherung ein und ersetzt den Schaden finanziell. Nachfolgend wird erläutert, was bei einem Abschluss entscheidend ist.

Der Besitz wird mit der Hausratversicherung beispielsweise vor den finanziellen Konsequenzen von höherer Gewalt, Einbruch und Diebstahl geschützt. Zum Hausrat gehören sämtliche Einrichtungs-, Gebrauchsgegenstände sowie hochwertige Genussmittel. Hierunter fallen zum Beispiel Teppiche, Möbel, Vorhänge, Bilder, Haushaltsgeräte, Computer, Kleidung, Bücher, Musikinstrumente, jedoch ebenso Weinflaschen im Keller. Wenn diese Dinge gestohlen oder zerstört werden, ist deren Ersatz aufwendig und kostspielig. Nur der Aufwand bereitet schon viel Ärger. Daher hilft es, wenn die Hausratversicherung die Kosten vom Schaden übernimmt.

Leistungen

Bei einer Hausratversicherung greift der Versicherungsschutz bei Blitzschlag, Brand, Einbruchsdiebstahl, Explosion, Vandalismus, Raub, Leitungswasserschaden, Hagel und Sturm. Überdies gibt es jedoch eine ganze Reihe von Leistungen, welche die Hausratversicherung keineswegs standardmäßig abdeckt. Man hat jedoch die Möglichkeit, sie gegen einen höheren monatlichen Beitrag optional dazuzubuchen. Hier geht es unter anderem um Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit, Glasbruchschäden an Möbeln, Glaskeramikkochflächen und Gebäudeverglasungen, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden wie Lawinen, Erdrutsch oder Überschwemmung, Wasseraustritt aus Aquarien, Sengschäden beispielsweise aufgrund einer glimmenden Zigarette, Einbruchsdiebstahl aus dem Fahrzeug und Diebstahl von Gartenmöbeln.

Wann die Hausratversicherung keinesfalls Schadensersatz leistet
In manchen Schadensfällen zahlt die Hausratversicherung nicht. Hierzu zählen fahrlässig, vorsätzlich oder durch Trickbetrug entstandene Schäden, einfache Diebstahlschäden aufgrund des Einschleichens in das Haus oder die Wohnung, Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.

Beitragshöhe

Der gewünschte Leistungsumfang und unterschiedliche Risikoaspekte wie etwa das Alter des Versicherten, der Wohnsitz und die Größe des Haushalts ist entscheidend für die Beitragshöhe der Hausratversicherung. Lebt man in der Großstadt, geht die Versicherungsgesellschaft häufig davon aus, dass dort öfter eingebrochen wird, als auf dem Lande. Jüngere Kunden erhalten oft Rabatte von der Versicherung, da ihr Hausrat meistens noch keinen hohen Wert aufweist. Selbst die Höhe der Selbstbeteiligung hat auf die Hausratversicherung Kosten eine Auswirkung.

Sinnvolle Deckungssummen

Mithilfe einer Faustregel ist es möglich, den Wert des eigenen Hausrats zu berechnen. Je Quadratmeter Wohnfläche werden 650 Euro angesetzt. Hat der Haushalt eine Fläche von 100 Quadratmetern, ergibt sich damit 65.000 Euro als Versicherungssumme. So kann eine Unterversicherung verhindert werden, und man erhält bei einem Schaden eine Erstattung der Ausgaben in voller Höhe. Wenn man jedoch Uhren, Schmuck oder andere wertvolle Luxusartikel besitzt, reicht möglicherweise die Quadratmeterpauschale keineswegs aus, da für einzelne Gegenstände Entschädigungsgrenzen gelten.

Höhe der Entschädigungsgrenzen

Wer wertvollere Gegenstände besitzt, sollte sie der Versicherungsgesellschaft genau angeben, da man beispielsweise bei einem Diebstahl der Luxusgüter nicht den Neuwert, sondern die Entschädigungsgrenze für Einzelgegenstände erhält. Diese richtet sich nach der Deckungssumme. Wenn also beispielsweise die Deckungssumme 100.000 Euro und die Entschädigungsgrenze 20 Prozent beträgt, bekommt man für den gestohlenen Schmuck, der tatsächlich 15.000 Euro wert wäre, lediglich 12.000 Euro im Schadensfall. Jedoch werden von den Versicherungsgesellschaften für luxuriöse Gegenstände extra Tarife angeboten, welche je Gegenstand höhere Deckungssummen aufweisen.

Zeitwert und Neuwert
Da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, ersetzt sie alle Hausratgegenstände zu diesem Preis, den sie bei einer Neuanschaffung kosten würden. Ausnahmen gelten bei Gegenständen, welche keineswegs mehr durch neue ersetzbar sind, wie etwa Antiquitäten. Bei diesen erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert eines ähnlichen Objekts gleicher Art. Wenn ein Schadensfall bei elektrischen Geräten eintritt, richtet sich die Versicherungsgesellschaft nach dem entsprechenden Zeitwert des Geräts. Hier geht es um den Preis, den man beim Verkauf des Geräts während des Schadens erhalten hätte.

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Es gibt viele Versicherer, die eine Hausratversicherung anbieten. Um die passende Versicherung für sich zu finden, sollte man daher einen kostenlosen und unverbindlichen Hausratversicherung Vergleich online durchführen.