Eine studentische Krankenversicherung kann im Ernstfall eine hohe Bedeutung haben, da der Student ansonsten auf Arzt- oder Krankenhausrechnungen sitzen bleiben könnte. Die Studenten sind versicherungspflichtig, weshalb es zudem gesetzwidrig wäre, keine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Bereits bei der Immatrikulation zu einem Studium muss ein Versicherungsnachweis eingereicht werden. Normalerweise handelt es sich dabei um eine Familienversicherung. Diese ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Deshalb muss häufig über eine Studentische Krankenversicherung nachgedacht werden. Außerdem könnte es sein, dass die Eltern privat versichert sind. Auch dann muss über die Absicherung des Studenten nachgedacht werden.
Studenten Krankenversicherung: Student ist nicht gleich Student
Eine studentische Krankenversicherung zu nutzen, ist für die Studenten der Berufsakademien leider nicht möglich. Das liegt daran, dass es sich bei einer Berufsakademie nicht um eine klassische Hochschule oder Universität handelt, wie es das Sozial Gesetzbuch verlangt. Allerdings handelt es sich bei diesen Studenten auch nicht um klassische Arbeitnehmer. Bei ihnen ist eine Versicherung deshalb nur freiwillig möglich, solange sie nicht über ihre Eltern versichert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung können sie allerdings nur zu Beginn ihrer Ausbildung abschließen. Das sollte unbedingt berücksichtigt werden. Auch bei den dualen Studenten gilt eine Ausnahme. Denn im Gegensatz zu den „normalen“ Studenten können sie sich wie Arbeitnehmer versichern. Die günstigen Tarife einer Studenten Krankenversicherung lassen sich dann also nicht mehr nutzen.
Ausländische Studenten müssen hingegen eine spezielle Versicherung abschließen. Das entsprechende Studentenwerk vor Ort hat dafür meist Informationen vorliegen. Es ist jedoch an dem Studenten, sich bei diesem Thema selbst zu informieren. Empfehlenswert ist aber sicher die Nürnberger Krankenversicherung.
Die Versicherungspflicht für Studenten
Eine Krankenversicherung für Studenten ist immer dann nötig, wenn der Student versicherungspflichtig ist. Das ist wiederum immer dann der Fall, wenn der Student bei einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist. Der Großteil der Studenten wird jedoch über die Eltern versichert. Der Abschluss einer eigenen Versicherung ist deshalb häufig nicht nötig. Eine Versicherung muss auch dann bereits bestehen, wenn sich der Student mit Hilfe eines Kurses auf sein Studium vorbereitet. Dabei könnte es sich beispielsweise um einen Sprachkurs handeln. Auch als Gasthörer oder als Promotionsstudent, muss eine Versicherung vorliegen. Selbst bei einem Urlaubssemester, besteht diese Pflicht. Die Versicherungspflicht endet erst mit dem Ende des 14. Semesters. Auch wenn das 30. Lebensjahr vollendet wurde, erlöscht sie. Danach sollte unbedingt eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Damit der Student im Ernstfall abgesichert ist.
Private Krankenversicherung Student: Besonders für „Beamtenkinder“ interessant
Wenn nach Informationen rund um die Krankenversicherung während des Studiums gesucht wird, fällt häufig auch der Suchbegriff „Private Krankenversicherung“. Besonders für die Kinder von Beamten ist diese interessant. Wer sich anstatt gesetzlich, lieber privat versichern lassen möchte, der muss sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für den durchschnittlichen Studenten wäre dies allerdings eines recht kostspielige Angelegenheit. Allerdings sollten besonders die Beamtenkinder darüber nachdenken, da die Eltern beihilfeberechtigt sind.
Ganz wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nur bis zu dem dritten Monat nach der Einschreibung möglich ist. Außerdem kann sie nie während des Studiums nicht mehr Wiederrufen werden. Nur wenn zwischen dem Bachelor und dem Master eine längere Pause besteht, könnte eine Rückkehr (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich sein. Nach dem Abschluss des Studiums ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse jedoch schier unmöglich. Besonders wenn die Selbstständigkeit angestrebt wird, stehen die Chancen schlecht. Die Entscheidung, sich privat zu versichern sollte deshalb mit Bedacht getroffen werden.
Die Beihilfe für Beamtenkinder endet im Alter von 25 Jahren. Dann wird kein Zuschuss durch den Staat mehr gewährt. Mit dem Abschluss des Studiums sollte deshalb nicht zu lange gezögert werden. Der Student muss sich dann in vollem Umfang privat versichern und die anfallenden Kosten alleine tragen. Die gesetzliche Versicherung wäre dann definitiv die kostengünstigere Alternative. Für Studenten eignet sich vor allem auch die Arag Krankenversicherung.
Krankenversicherung Student: Familienversicherung
Wer nach einer Krankenversicherung Student sucht, der wird relativ schnell auf die Familienversicherung stoßen. Bis zu dem 25. Geburtstag ist der Studierende dann mit seinen Eltern versichert. Damit entfallen zusätzliche Versicherungsbeiträge. Genau aus diesem Grund handelt es sich dabei um die beliebteste Variante. Schließlich hat kaum ein Student das nötige Kleingeld übrig, um die monatlichen Versicherungsbeiträge selbst zu bezahlen. Allerdings gilt diese Altersgrenze nur, wenn sich das Kind tatsächlich im Studium befindet. Wenn das Studium abgebrochen oder der Student exmatrikuliert wurde, ist sie nicht mehr gültig. Die Altersgrenze wird dann um zwei Jahre herabgesetzt und endet mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.
Die Mitversicherung über den Ehepartner
Wer während seines Studiums bereits verheiratet ist, kann die Versicherung seines Partners nutzen. Dieser darf jedoch kein Student sein. Außerdem muss es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung handeln. Die Mitversicherung ist normalerweise beitragsfrei. Das eigene Einkommen darf dafür jedoch nicht oberhalb von 435 Euro liegen. Wenn einem Mini-Job nachgegangen wird, steigt die maximale Einnahmegrenze auf 450 Euro. Finanzielle Unterstützung durch die Eltern wird dabei ebenso wenig berücksichtigt, wie das BAföG.
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Versicherung und Vollzeit Arbeit in den Semesterferien
Viele Studenten sind finanziell darauf angewiesen, während den Semesterferien Vollzeit arbeiten zu gehen. Teilweise wird durch die Einnahmen aus dieser kurzen Zeit sogar das gesamte nächste Semester finanziert. Das wissen natürlich auch die Versicherungen. Wenn in den Semesterferien Vollzeit gearbeitet wird, müssen deshalb zusätzliche Regelungen beachtet werden. Beispielsweise darf die Tätigkeit in Vollzeit nicht länger als zwei Monate ausgeübt werden. Es darf in dieser Zeit mehr als 450 Euro verdient werden, da es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt. Steuerliche Abzüge können per Steuererklärung wieder zurück geholt werden, wenn der Freibetrag des Jahres nicht überschritten wird. Für genauerer Informationen sollte jedoch immer die zuständige Krankenkasse kontaktiert werden.